Die Kirche ERSITZT ihr Vermögen

Codex Iuris Canonici – Codex des kanonischen Rechts
Can. 1269 – […] Sachen können, falls sie sich im Eigentum von Privatpersonen befinden, durch ERSITZUNG von Privatpersonen erworben werden. […]
Sehr interessant ist dabei der zumeist unbekannte Ausdruck des ersitzen´s. Beleuchten wir einmal die juristische Bedeutung.

(Juristisches Wörterbuch, Gerhard Köhler, 15. Aufl.)
ERSITZUNG – ist der Erwerb des -Eigentums durch Zeitablauf. Die E. ist ein Rechtsgrund für den Eigentumserwerb des Erwerbers und den Eigentumsverlust des bisherigen Eigentümers. Sie fordert bei beweglichen -Sachen zehnjährigen gutgläubigen -Eigenbesitz. Bei -Grundstücken erwirbt das Eigentum wer, ohne Eigentümer zu sein, als -Eigentümer im -Grundbuch eingetragen ist (Bucheigentümer), wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grundstück in -Eigenbesitz gehabt hat (BGB § 900)

Schon mal die Frage gestellt warum Sie soviel Grund besitzen? Wie Sie im allgemeinen soviel Besitztümer anhäufen konnten?
Can. 1260 – Die Kirche hat das angeborene Recht, von Gläubigen zu fordern, was für die eigenen Zwecke notwenig ist.

Wenn jemand angeborene Rechte besitzt, dann doch jeder einzelne Mensch und keine er-schaffene Institution.

10:00 Uhr – BewusstSEINsWecker 😀
❤ LICHst I Mens, Flügelflitzer mit dem weltlichem (wie es so schön im Codex heißt 😀 ) Namen Stefan aus dem Hause Höchtl
…und zum verdeutlichen, das alles ist unseres, jedes Stückchen Land, jedes Gebäude und jedes Gramm Gold meine Damen und Herren, ist das aller Menschen…
Guten Morgen ❤

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